Ziel
Bei der Inbetriebnahme, Instandhaltung und im Kundendienst fallen häufig elektrotechnische Tätigkeiten an, die nach der UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV-V3, bisherige BGV-A3) grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten sind. Zunehmend werden diese Tätigkeiten auch von Nichtelektrikern in den entsprechenden Fachabteilungen durchgeführt. Damit für diesen Personenkreis der gesetzliche Rahmen gewährleistet ist, wurde in die Durchführungsanweisung zu § 2 der UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ der Begriff „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ aufgenommen. Auch nach § 5 der Handwerksordnung können Mitarbeiter durch eine entsprechende Zusatzausbildung die Qualifikation „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ erwerben, womit der Lehrgang auch für diese Zielgruppe geeignet ist. Ziel dieses Lehrgangs ist es, den Mitarbeitern die Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die der oben genannten Durchführungsanweisung entsprechen.
Hierbei muss die festgelegte Tätigkeit in einem engen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Nach abgeschlossenem Theorie- und Praxistest erhalten die Teilnehmer einen Sachkundenachweis und müssen durch den Unternehmer in die festgelegten Tätigkeiten eingewiesen werden.
Zielgruppe
Technische Mitarbeiter aus Inbetriebnahme, Instandhaltung und ähnlichen Bereichen.
Inhalt