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Trägergestützte Ausbildung

Information für die Betriebe
Durchführung der Trägergestützten Ausbildung

Die Durchführung der Trägergestützten Ausbildung findet in Kooperation mit Ihnen als Ausbildungsbetrieb statt. Sie müssen die Übernahme des Auszubildenden zum zweiten Ausbildungsjahr in den Betrieb zusichern. Das erste Jahr der Ausbildung findet trägergestützt statt, d.h. der Träger übernimmt die Ausbildungsvergütung und Begleitung des Auszubildenden durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Trägers. Sie als Kooperationsbetrieb übernehmen den Teil der fachpraktischen Ausbildung. Die theoretische Vermittlung der Ausbildungsinhalte erfolgt durch das Berufskolleg. Der Träger ergänzt diese bei Bedarf durch Stütz– und Förderunterricht in seinen Räumlichkeiten.

Sollte eine Weiterführung der Ausbildung in Ihrem Betrieb zum zweiten Ausbildungsjahr in Ausnahmefällen nicht möglich sein, so wird neben der Suche nach einem neuen Ausbildungsbetrieb zur Übernahme vom Träger der Kontakt zur zuständigen Agentur für Arbeit bzw. zum zuständigen Jobcenter hergestellt. Die zuständige Agentur für Arbeit/das zuständige Jobcenter prüft, ob die Teilnahmevoraussetzungen für eine Ausbildung im Rahmen einer BaE erfüllt werden und hierfür entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stehen oder ob andere Förderangebote möglich sind (z.B. Einstiegsqualifizierung).


Inhalte und Aufgaben des Trägers im Rahmen der Trägergestützten Ausbildung sind je nach Bedarf u.a.:

  • Begleitung der/des Auszubildenden, Koordination der Ausbildung mit allen beteiligten Akteuren
  • Unterstützung der Auszubildenden und Betriebe
  • Unterstützung der betrieblichen Praxis durch Stütz– und Förderangebote (je nach Bedarf z.B. nfachtheoretische Angebote, Prüfungsvorbereitung, Vermittlung von Schlüsselqualifikationen)
  • Ansprechpartner für den Kooperationsbetrieb
  • Krisenintervention, Angebote zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen
  • Angebote zur Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses und zur Anbahnung der Übernahme durch den kooperierenden Ausbildungsbetrieb
  • Dokumentationstätigkeit

Im Rahmen des Projektes „Ausbildungswege NRW“ erhalten Betriebe pro besetztem Ausbildungsplatz eine Förderung in Höhe von insgesamt 740 Euro (Vollzeit) bzw. 430 Euro (Teilzeit) monatlich für max. 11 Monate. Dabei werden die Auszubildenden besonders zum Start intensiv von uns begleitet. https://www.bzi-rs.de/index.php/traegergestuetzte-ausbildung/.

Kontakt:
Berufsbildungszentrum der Remscheider Metall- und Elektroindustrie GmbH (BZI)
Wüstenhagener Str. 18 – 26
42855 Remscheid
Telefon: 0 21 91 – 93 87 – 100
Telefax: 0 21 91 – 93 87 – 137
E-Mail: info@bzi-rs.de

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