Page 27 - Weiterbildungsbroschüre 2024
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Qualifizierung
Fördermöglichkeiten
Weiterbilden lohnt sich jetzt noch mehr! Um diese Prämie zu erhalten, müssen Sie Ihrer Agentur
Mit der Einführung des Bürgergeldes wurden neue für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter einen endgültigen
finanzielle Anreize für die berufliche Weiterbildung Nachweis der prüfenden Stelle über das erfolgreiche
geschaffen. Das Ziel ist, mehr Menschen durch Weiter- Bestehen der Zwischen- oder Abschlussprüfung
bildung zu qualifizieren, statt sie schnell wieder in den vorlegen (z. B. die Kopie des Zeugnisses der Kammer).
Arbeitsmarkt zu integrieren. Teilnehmende, die eine
Qualifizierung absolvieren, die zu einem Abschluss in Mit dem Bildungsgutschein können Sie sich kostenlos
einem anerkannten Ausbildungsberuf führt, profitieren weiterbilden und zusätzlich bis zu 6.700€ sichern!
seit Juli 2023 von dem Weiterbildungsgeld. Zu den
abschlussorientierten Qualifizierungen zählen Umschu- Beispielrechnung für die Umschulung zum Elektroniker
lungen, berufliche Teilqualifizierungen oder Vorberei- für Betriebstechnik, Industriemechaniker oder Zerspa-
tungslehrgänge auf die Externenprüfung. nungsmechaniker (Dauer: 28 Monate):
Weiterbildungsgeld: Wenn Sie Bürgergeld oder Arbeits- 28 × 150 € Monate x Weiterbildungsgeld
losengeld (ALG1) beziehen, erhalten Sie bei der Teilnah- = 4.200 € Weiterbildungsgeld insgesamt
me an einer abschlussorientierten Weiterbildung einen
monatlichen Zuschuss von 150€. + 1.000 € Zwischenprüfung
Das Weiterbildungsgeld ist anrechnungsfrei, es wird + 1.500 € Abschlussprüfung
zusätzlich zum Regelbedarf ausgezahlt.
= 6.700€ Unterstützung für Sie
Weiterbildungsprämie: Zusätzlich zum Weiterbildungs-
geld erhalten Sie für eine erfolgreich bestandene
Zwischenprüfung 1.000€ und für die Abschlussprü-
fung 1.500€.
Individuelle Förderung von Beschäftigten
Betriebe können finanzielle Unterstützung für das Arbeitsentgelt während
der beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter erhalten, um den durch die
Weiterbildung verursachten Arbeitsausfall auszugleichen. Zusätzlich können
die Weiterbildungskosten der Mitarbeiter ganz oder teilweise übernommen
werden.
Voraussetzungen hierfür sind unter anderem, dass die Weiterbildung mehr
als 120 Stunden umfasst, dass sowohl die Weiterbildung als auch der
Bildungsträger förderfähig sind und dass die vermittelten Fähigkeiten über
kurzfristige, arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
Dabei kann die berufliche Weiterbildung flexibel an die Bedürfnisse der
Mitarbeiter angepasst werden und in Voll-/Teilzeit oder aber auch berufs-
begleitend durchgeführt werden.
Die Höhe der Förderung hängt von der Größe des Unternehmens und der
Anzahl der Mitarbeiter ab und kann in einem Beratungsgespräch ermittelt
werden. Dabei ist es möglich, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt und zur
Übernahme der Weiterbildungskosten zu beantragen. Auch eine 100%-ige
Übernahme der Lehrgangskosten können bei fehlendem Berufsabschluss
und der Teilnahme an einer an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbil-
dung übernommen werden. Bei mehreren Beschäftigten zugleich, müssen
Unternehmen nur einen sogenannten Sammelantrag stellen, wenn die
Beschäftigten mit demselben Bildungsziel gefördert werden sollen.
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